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   BVerwG, 10.03.1994 - 11 B 68.93   

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BVerwG, 10.03.1994 - 11 B 68.93 (https://dejure.org/1994,13787)
BVerwG, Entscheidung vom 10.03.1994 - 11 B 68.93 (https://dejure.org/1994,13787)
BVerwG, Entscheidung vom 10. März 1994 - 11 B 68.93 (https://dejure.org/1994,13787)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unzureichende Sachaufklärung durch Unterlassen der Einholung zusätzlicher Sachverständigengutachten oder gutachterlicher Stellungnahmen - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 11 B 68.93
    Eine revisionsgerichtlich nachprüfbare Verletzung allgemeingültiger Beweiswürdigungsgrundsätze - zu denen gesetzliche Beweisregeln, allgemeine Auslegungsgrundsätze, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze gehören (vgl. BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73];Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 147) - ist von der Beschwerde nicht dargetan.
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 11 B 68.93
    Die Beschwerde legt nicht dar, in welcher Eigenschaft Dr. S. - insbesondere als sachverständiger Zeuge oder aber als Sachverständiger (zur Abgrenzung vgl. BVerwGE 71, 38 [BVerwG 06.02.1985 - 8 C 15/84]) - hätte (erneut) vernommen bzw. um (erneute) gutachterliche Stellungnahme aufgefordert werden sollen und welche Bekundungen über seine Darlegungen in dem Schreiben vom 13. Januar 1993 hinaus zu erwarten gewesen wären.
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 11 B 68.93
    Insbesondere kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. etwaUrteile vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87 - 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1 undvom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - Buchholz a.a.O. § 108 VwGO Nr. 183; vgl. auch BVerfGE 65, 293 [BVerfG 22.11.1983 - 2 BvR 399/81]).
  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber -

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 11 B 68.93
    Eine revisionsgerichtlich nachprüfbare Verletzung allgemeingültiger Beweiswürdigungsgrundsätze - zu denen gesetzliche Beweisregeln, allgemeine Auslegungsgrundsätze, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze gehören (vgl. BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73];Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 147) - ist von der Beschwerde nicht dargetan.
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 12.87

    Sachverständigengutachten - Gutachterliche Stellungnahmen - Ermessen des

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 11 B 68.93
    Dieses Ermessen wird nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung weiterer Gutachten absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit einer weiteren Beweiserhebung wegen wesentlicher Fehler oder Mängel der bisherigen gutachterlichen Stellungnahmen hätte aufdrängen müssen (vgl. etwaUrteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 12.87 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 11 B 68.93
    Insbesondere kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. etwaUrteile vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87 - 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1 undvom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - Buchholz a.a.O. § 108 VwGO Nr. 183; vgl. auch BVerfGE 65, 293 [BVerfG 22.11.1983 - 2 BvR 399/81]).
  • BVerwG, 03.08.1992 - 8 C 72.90

    Fehlerhafte Ermittlung des Klageziels - Unzulässiges Teilurteil - Auslegung des

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 11 B 68.93
    Sofern die Beschwerde geltend machen will, die zuschußfähigen Gesamtmengen verarbeiteten Altöls seien vom Berufungsgericht zu niedrig angesetzt, legt sie nicht in einer den Erfordernissen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise dar, von welchen Zahlen das Berufungsgericht hätte ausgehen, auf welche nicht berücksichtigten Beträge sich die Sachaufklärung hätte erstrecken müssen und wie sich dies auf die Berufungsentscheidung konkret ausgewirkt hätte (zu den Darlegungsanforderungen vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 72.90 - NVwZ 1993, 62 [BVerwG 03.08.1992 - 8 C 72/90] m.w.N.).
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 11 B 68.93
    Insbesondere kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. etwaUrteile vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87 - 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1 undvom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - Buchholz a.a.O. § 108 VwGO Nr. 183; vgl. auch BVerfGE 65, 293 [BVerfG 22.11.1983 - 2 BvR 399/81]).
  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 72.90
    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 11 B 68.93
    Sofern die Beschwerde geltend machen will, die zuschußfähigen Gesamtmengen verarbeiteten Altöls seien vom Berufungsgericht zu niedrig angesetzt, legt sie nicht in einer den Erfordernissen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise dar, von welchen Zahlen das Berufungsgericht hätte ausgehen, auf welche nicht berücksichtigten Beträge sich die Sachaufklärung hätte erstrecken müssen und wie sich dies auf die Berufungsentscheidung konkret ausgewirkt hätte (zu den Darlegungsanforderungen vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 72.90 - NVwZ 1993, 62 [BVerwG 03.08.1992 - 8 C 72/90] m.w.N.).
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